Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studiozyt
Entwurf – vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen.
Stand: [Datum einsetzen]. Diese AGB gelten ab dem öffentlichen Start von Studiozyt [Datum ergänzen].
1. Geltungsbereich und Anbieterin
1.1 Studiozyt ist eine Software für Beauty-Studios, die über das Internet genutzt wird (Software as a Service). Anbieterin ist Mirostudio, Andrii Yermakov, Seefeldstrasse 303, 8008 Zürich [Adresse und Rechtsform prüfen, siehe Impressum], nachfolgend «Mirostudio».
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Studiozyt zwischen Mirostudio und dem Unternehmen, das Studiozyt nutzt, nachfolgend «Studio». Die Kundinnen und Kunden des Studios heissen in diesen AGB «Endkundinnen».
1.3 Studiozyt richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
1.4 Abweichende Bedingungen des Studios gelten nur, wenn Mirostudio ihnen schriftlich zustimmt.
2. Leistungen
2.1 Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem gewählten Plan (Studio, Salon oder Premium) und nach der Leistungsbeschreibung, die bei Vertragsschluss auf studiozyt.ch veröffentlicht ist.
2.2 Zusatzleistungen wie weitere Mitarbeitende oder Nachrichten über dem Kontingent bucht das Studio dazu oder bezahlt sie nach Verbrauch.
2.3 Mirostudio darf Studiozyt weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt. Fällt eine wesentliche Funktion weg, kann das Studio den Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn das Studio einen Plan bestellt und Mirostudio die Bestellung bestätigt, online oder schriftlich.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die Preise, die bei Vertragsschluss auf studiozyt.ch veröffentlicht sind. Alle Preise verstehen sich in CHF zuzüglich MWST [MWST-Pflicht von Mirostudio prüfen].
4.2 Die Abogebühr ist im Voraus zahlbar, monatlich oder jährlich, je nach gewählter Zahlungsweise. Leistungen nach Verbrauch (Nachrichten, zusätzliche Mitarbeitende) stellt Mirostudio monatlich im Nachhinein in Rechnung.
4.3 Ist eine Rechnung [Frist ergänzen, Vorschlag: 30 Tage] nach Fälligkeit unbezahlt, darf Mirostudio den Zugang nach einer Mahnung mit angemessener Frist sperren. Die Daten des Studios bleiben während der Sperre erhalten.
4.4 Preisänderungen kündigt Mirostudio mindestens [Frist ergänzen, Vorschlag: 60 Tage] im Voraus an. Ist das Studio nicht einverstanden, kann es den Vertrag auf den Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.
4.5 Mirostudio erhebt keine Provision auf Buchungen, Anzahlungen oder Gutscheinverkäufe des Studios.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Pläne mit monatlicher Zahlung laufen auf unbestimmte Zeit und können [Kündigungsfrist ergänzen, Vorschlag: auf Ende des bezahlten Monats] gekündigt werden.
5.2 Pläne mit jährlicher Zahlung laufen jeweils ein Jahr und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn das Studio nicht [Frist ergänzen, Vorschlag: 30 Tage] vor Ablauf kündigt.
5.3 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen.
5.4 Die Kündigung erfolgt schriftlich, per E-Mail genügt.
6. Einrichtung
6.1 Die Einrichtung umfasst das Erfassen der Behandlungen und Mitarbeitenden, den Buchen-Knopf im Google-Profil des Studios und zwei Schulungen von je einer Stunde.
6.2 Die Einrichtung kostet CHF 390 im Plan Studio und CHF 690 in den Plänen Salon und Premium. Sie entfällt bei jährlicher Zahlung oder wenn das Studio zusammen mit dem Abo eine Website bei Mirostudio bestellt.
6.3 Das Studio stellt die nötigen Angaben rechtzeitig zur Verfügung, zum Beispiel Preisliste, Mitarbeitende, Arbeitszeiten und Zugang zum Google-Profil.
7. Datenübernahme (Umzug)
7.1 Mirostudio übernimmt kostenlos Kundinnen, Besuchshistorie und künftige Termine aus dem bisherigen System des Studios, zum Beispiel aus Shore, Salonized, agenda.ch, Treatwell, Fresha oder Excel.
7.2 Grundlage ist der Export, den das Studio aus seinem bisherigen System herunterlädt und Mirostudio zur Verfügung stellt. Mirostudio übernimmt die Daten, die der Export enthält. Für fehlende oder fehlerhafte Angaben im Export haftet Mirostudio nicht.
7.3 Das Studio sichert zu, dass es die Daten an Mirostudio übergeben darf.
7.4 Mirostudio empfiehlt, das bisherige System nach dem Import zwei Wochen parallel weiterzuführen und erst danach zu kündigen. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter ist Sache des Studios.
8. Ihre Daten gehören Ihnen: Datenexport
8.1 Alle Daten, die das Studio in Studiozyt erfasst oder importiert, gehören dem Studio. Mirostudio verwendet sie nur, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
8.2 Das Studio kann jederzeit alle seine Daten in einem gängigen Format als ein Archiv exportieren.
8.3 Nach Vertragsende kann das Studio seine Daten noch während [Frist ergänzen, Vorschlag: 30 Tagen] exportieren. Danach löscht Mirostudio die Daten, ausser eine gesetzliche Pflicht verlangt die Aufbewahrung. Sicherungskopien werden innert [Frist ergänzen] überschrieben.
9. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
9.1 Für die Daten seiner Endkundinnen ist das Studio verantwortlich. Mirostudio bearbeitet diese Daten als Auftragsbearbeiterin im Auftrag des Studios.
9.2 Die Einzelheiten regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags ist. Er enthält auch die Liste der Unterauftragsbearbeiter, zum Beispiel für Hosting, SMS, E-Mail, Zahlungen und KI-Funktionen.
9.3 Mirostudio speichert die Daten von Studiozyt auf einem Server in Deutschland [Standort der Sicherungskopien ergänzen]. Gesundheitsangaben werden zusätzlich verschlüsselt gespeichert.
9.4 Das Studio stellt sicher, dass es die Daten seiner Endkundinnen rechtmässig bearbeitet. Dazu gehört insbesondere, dass es für Gesundheitsangaben und für Werbenachrichten per E-Mail, SMS oder WhatsApp die nötigen Einwilligungen einholt (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG). Termin-Erinnerungen gelten nicht als Werbung.
10. KI-Funktionen und Lea
10.1 Studiozyt enthält Funktionen mit künstlicher Intelligenz, darunter die digitale Assistentin Lea. Lea gibt sich gegenüber Endkundinnen als digitale Assistentin des Studios zu erkennen.
10.2 Lea antwortet auf Grundlage der Angaben, die das Studio in Studiozyt hinterlegt hat, etwa Behandlungen, Preise, Öffnungszeiten und Buchungsregeln. Das Studio hält diese Angaben aktuell.
10.3 KI-Antworten können Fehler enthalten. Das Studio prüft Vorschläge wie Antwortentwürfe, strukturierte Diktate oder erkannte Lieferscheine, bevor es sie übernimmt. Für Zusagen, die Lea auf Grundlage veralteter oder falscher Angaben des Studios macht, haftet Mirostudio nicht.
10.4 Lea im Chat (Website, Instagram, WhatsApp) ist in jedem Plan enthalten, solange das Abo läuft. Es gilt eine faire Nutzung bis 1'000 Chat-Gespräche pro Monat. Braucht das Studio mehr, informiert Mirostudio es vorher.
10.5 Ob und wie lange Chat-Verläufe und Diktate gespeichert werden, regelt der AVV.
11. Anzahlungen und Zahlungen von Endkundinnen
11.1 Anzahlungen, Vorauszahlungen und Gutscheinkäufe der Endkundinnen wickelt ein Zahlungsanbieter ab [Anbieter ergänzen, z. B. Stripe oder Payrexx]. Das Studio schliesst dafür einen eigenen Vertrag mit dem Zahlungsanbieter ab, dessen Bedingungen gelten.
11.2 Das Geld fliesst direkt auf das Konto des Studios. Mirostudio hält keine Gelder der Endkundinnen.
11.3 Die Gebühren des Zahlungsanbieters trägt das Studio.
11.4 Die Regeln für Anzahlung, Absage und Rückerstattung legt das Studio fest und teilt sie seinen Endkundinnen mit.
12. Pflichten des Studios
12.1 Das Studio hält seine Zugangsdaten geheim. Die Inhaberin meldet sich mit einem zweiten Faktor an.
12.2 Das Studio vergibt Rollen und Zugänge an seine Mitarbeitenden und ist dafür verantwortlich, wer welche Daten sieht.
12.3 Das Studio verwendet Studiozyt nicht für rechtswidrige Zwecke und verschickt keine Nachrichten ohne die nötige Einwilligung.
13. Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung
13.1 Mirostudio betreibt Studiozyt mit angemessener Sorgfalt und strebt eine hohe Verfügbarkeit an [Zielwert ergänzen oder Satz streichen]. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann Mirostudio nicht garantieren.
13.2 Wartungsarbeiten führt Mirostudio möglichst ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten von Beauty-Studios durch und kündigt grössere Arbeiten im Voraus an.
13.3 Mirostudio sichert die Daten täglich verschlüsselt.
13.4 Ohne Internetverbindung zeigt die App den zuletzt geladenen Terminplan an. Änderungen sind erst mit Verbindung wieder möglich.
14. Websites
14.1 Websites erstellt Mirostudio auf Grundlage einer eigenen Offerte und einer separaten Vereinbarung. Diese regelt auch das Supportpaket mit Hosting, Sicherheit, Updates und Korrekturen.
14.2 Nutzungsrechte an der Website, an Texten und Bildern nach Vertragsende: [in der separaten Vereinbarung regeln].
15. Haftung
15.1 Mirostudio haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht.
15.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt. Das gilt insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, ausgefallene Termine oder Ansprüche von Endkundinnen.
15.3 [Haftungshöchstbetrag prüfen, z. B. Summe der Abogebühren der letzten 12 Monate.]
15.4 Mirostudio haftet nicht für Störungen bei Dritten, die sie nicht zu vertreten hat, etwa bei Telefon- und Internetanbietern, Meta (WhatsApp, Instagram), Google oder Zahlungsanbietern.
16. Änderungen dieser AGB
Mirostudio kann diese AGB ändern. Änderungen teilt sie dem Studio mindestens [Frist ergänzen, Vorschlag: 30 Tage] vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Ist das Studio nicht einverstanden, kann es den Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
17.2 Gerichtsstand ist [Sitz von Mirostudio ergänzen, laut Impressum Zürich].